Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln ist der ABQ Rems-Murr GmbH sehr wichtig. Wir wollen von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeitenden oder von Dritten, deren Verhalten uns betrifft, erfahren und dieses unterbinden. Deshalb betreiben wir mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltsbüros (Ombudsstelle) ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem nach aktuellem EU-Recht.
Hierbei garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Die Ombudsstelle beauftragt eine interne Vertrauensperson der ABQ Rems-Murr GmbH mit der Prüfung von Meldungen auf Regelverstöße. Dies beinhaltet vor allem die Beschaffung von Informationen. Die Anonymität bleibt garantiert.
Erhärtet sich der Verdacht auf einen Regelverstoß oder ist dieser offensichtlich, entscheidet die Geschäftsführung der ABQ-Rems-Murr GmbH über zu ergreifende Maßnahmen, z.B. Meldung an eine Behörde oder an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, dienstrechtliche Maßnahmen etc.
Repressalien und jedwede Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgeber*innen sind untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Regelung über eine Beweislastumkehr bei Kündigungen eingeführt. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass Kündigungen nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.
Hinweisgeber*innen, die interne Meldekanäle nicht nutzen, sondern sich unmittelbar an die Öffentlichkeit wenden, werden nur in besonderen Ausnahmefällen durch die neuen Regelungen geschützt. Ein Schutz für Hinweisgeber besteht nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt.
Im Wesentlichen lässt sich das Meldeverfahren in drei Stufen unterteilen:
Hinweisgeber*innen sind nicht zur Einhaltung dieser Hierarchie verpflichtet, jedoch wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle der Organisation zu nutzen, bevor auf die Kanäle der externen Behörde zurückgegriffen wird oder im Ausnahmefall öffentliche Medien genutzt werden.
Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH
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E-Mail-Adresse: Paulinenpflege(at)hinweisgeben.online
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